VON SICHERHEIT IN DER PRODUKTION ZU GEFAHRSTOFFEN

ARBEITSSICHERHEIT ALS LOHNENSWERTE INVESTITION

Minimieren Sie Ausfallzeiten durch Arbeitsschutzregelungen, die Ihre Mitarbeiter vor Arbeitsunfällen oder arbeitsbedingten Erkrankungen bewahren. Individuelle und umfassende Maßnahmen zur Arbeitssicherheit schaffen Rechts- und Produktionssicherheit.

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Ihre Stabs­stelle zur Unter­stütz­ung bei Auf­gaben des Ar­beits­schutzes und der Un­fall­verhüt­ung.

Arbeitgeberpflicht

Das Arbeits­sicherheits­gesetz ver­pflich­tet Arbeit­geber zur Be­stell­ung von Fach­kräf­ten für Arbeits­sicher­heit [FaSi]. Diese speziell aus­ge­bildeten Per­sonen unter­stützen Sie bei der Um­setz­ung von Arbeits- und Ge­sund­heits­schutz­maß­nahmen sowie der men­schen­ge­rech­ten Ar­beits­ge­staltung.
Die Fach­kraft für Ar­beits­sicher­heit muss Ihre Auf­gaben­wahr­nehmung selbst­stän­dig or­ganisieren und ist für ihre fach­lich rich­tige Be­ratung ver­antwort­lich.

MrSICHER als Ihre externe Fachkraft für Arbeitssicherheit

MRSICHER unter­stützt Ihr Unter­nehmen als ex­terne Fach­kraft für Ar­beits­sicher­heit und berät Sie kompetent und individuell bei Maß­nahmen zum präventiven Ge­sundheits­schutz und der Ver­meid­ung von Unfällen.

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Gefährdungsbeurteilung

Steigerung der Produktionssicherheit durch systematische Gefährdungsbeurteilungen.
Unternehmen sind nach dem Arbeitsschutzgesetz vor Aufnahme der Tätigkeit verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Beim Einsatz von Maschinen oder Werkzeugen sind Gefährdungsbeurteilungen nach Betriebssicherheitsverordnung, beim Einsatz von Gefahrstoffen nach Gefahrstoffverordnung erforderlich. Schützen Sie sich vor Arbeits- und Produktionsausfällen mittels systematischer Gefährdungsbeurteilungen.

MRSICHER unterstützt Sie bei der Erstellung folgender Gefährdungsbeurteilungen:

  • Arbeitsplätze nach Arbeitsschutzgesetz
  • Maschinen und Anlagen nach Betriebssicherheitsverordnung
  • Gefahrstoffe nach Gefahrstoffverordnung
  • Mutterschutz nach Mutterschutzgesetz
  • Ergonomiebeurteilungen nach Bildschirmarbeitsplatzverordnung
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Betriebsanweisungen

Senkung von Fehlzeiten und Vermeidung von Unfall- und Gesundheitsgefahren durch sicherheitsgerechtes Verhalten.
Als Unternehmer und Arbeitgeber sind Sie dazu verpflichtet, arbeitsplatzbezogene Betriebsanweisungen zu erstellen. Diese müssen Informationen über auftretende Gefahren sowie angemessene Schutzmaßnahmen enthalten. Anhand dieser Betriebsanweisungen sind Ihre Mitarbeiter vor Aufnahme der Beschäftigung und mindestens einmal jährlich zu unterweisen.

MRSICHER bietet Ihnen Unterstützung bei der Erstellung folgender Betriebsanweisungen:

  • Arbeitsplätze nach Arbeitsschutzgesetz und DGUV Vorschriften
  • Maschinen und Anlagen nach Betriebssicherheitsverordnung
  • Gefahrstoffe nach Gefahrstoffverordnung
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Arbeitsmittelkataster

Dokumentation regelmäßiger Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen schafft Rechtssicherheit und minimiert Ihr Haftungsrisiko.

Nach der Betriebssicherheitsverordnung dient das Arbeitsmittelkataster zur Dokumentation und Einhaltung von Prüfpflichten bei Arbeitsmitteln und Anlagen.

MRSICHER unterstützt Sie beim Aufbau eines Prüfmanagements durch Erstellung eines Arbeitsmittelkatasters und der Festlegung der Prüffristen nach Betriebssicherheitsverordnung.

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Gefahrstoffkataster

Behalten Sie alle gefährlichen Stoffe im Überblick und senken Sie dadurch die Gefahren für Ihre Mitarbeiter und das Unternehmen.

Gemäß der Gefahrstoffverordnung ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, alle im Betrieb befindlichen Gefahrstoffe in einem Verzeichnis aufzulisten. Dieses Verzeichnis muss laufend aktualisiert werden und ist mindestens einmal jährlich zu überprüfen. Dieses Gefahrstoffverzeichnis hat jederzeit verfügbar zu sein und ist auf Verlangen der zuständigen Behörde auszuhändigen.

Wir bieten Ihnen Unterstützung bei der Erstellung eines Gefahrstoffkatasters und der Festlegung weiterer Maßnahmen nach Gefahrstoffverordnung.

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Referenzen & Kundenstimmen